1. Projektrealisierung
Der Projektinitiant ist verantwortlich für die Umsetzung des Projekts.
Die Verantwortung für die Umsetzung von Projekten liegt vollumfänglich beim Projektinitianten. Steinprojekt.ch kann keine Verantwortung, Haftung oder Kosten übernehmen falls ein Projekt nicht oder nur teilweise realisiert wird.
2. Nennung von Spendern
Die Absicht ist es, das die Nennung der Spender über viele Jahre als Teil des Projektes sichtbar ist. steinprojekt.ch kann aber keine Garantie dafür geben, dass dies immer der Fall ist.
Die Namen der Spender werden bei den Projekten auf einer Metalltafel aufgeführt, in Stein graviert oder in einer anderen Form sichtbar gemacht. Diese Tafeln können aber auch beschädigt oder entfernt werden, die Gravur in Steinen kann einbrechen etc. Dafür kann steinprojekt keine Verantwortung oder Haftung übernehmen.
3. Besitzverhältnisse
Der Stein oder die Tafel mit dem Namen gehört nicht dem
Spender.
Der Spender hat keinen Besitzanspruch auf den Stein oder die Sponsorentafel.
4. Änderungswünsche
Der Sponsor kann den Namen zu einem späteren Zeitpunkt nicht entfernen oder ändern lassen.
Sobald ein Sponsor seinen Namen bei der Bestellung auf der Webseite bestätigt hat, besteht kein Recht darauf, dass dies noch geändert wird. Insbesondere können auch bei bereits realisierten Projekten keine Namen entfernt oder geändert werden.
5. Nennung Steinprojekt
Der Name steinprojekt.ch wird bei jedem Projekt auch gezeigt.
Steinprojekt wird in jedem Projekt entweder auf der Sponsorentafel, auf einem gravierten Stein oder in anderer Form genannt. Der Name steinprojekt.ch muss klar ersichtlich sein.
6. Referenzprojekte
steinprojekt.ch darf über erfolgreich realisierte Projekte berichten.
Steinprojekt darf alle Informationen aus Projekten verwenden. Dies beinhaltet, dass Photos von Projekten verwendet werden dürfen auch von Einweihungsfesten eines Projektes etc. zu Werbezwecken für neue Projekte. Weiter dürfen auch die Namen der Projektinitianten genannt werden beispielsweise als Referenz für ein Projekt ausser dies wird explizit nicht gewünscht.
7. Projektlebensdauer
Die Namen bleiben so lange sichtbar wie möglich.
Der Projektinitiant ist dafür verantwortlich, dass die Namen so lange wie möglich sichtbar sind. Es kann aber immer sein, dass es Änderungen gibt (z.B. eine Feuerstelle muss einem neuen Klubhaus weichen, ein Spielplatz wird saniert etc.). In solchen Faellen ist es wünschenswert, dass sich der Projektinitiant für ein Nachfolgeprojekt einsetzt, es besteht aber keine Verpflichtung. Insbesondere haben die Sponsoren auch kein Recht, dass ihre Namen auch nach vielen Jahren noch ersichtlich sind.
8. Gewährleistung und Haftung
Steinprojekt.ch übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für irgendwelche Unfälle oder Schäden im Zusammenhang mit den Projekten.
Steinprojekt.ch kann keine Haftung im Zusammenhang mit den Projekten übernehmen. Weder für irgendwelche Unfälle oder Schäden während der Realisierung oder dem Bau des Projektes noch während dem Gebrauch oder Betrieb davon.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Bern.
10. Akzeptierung Regeln (AGBs)
Projektinitianten sowie auch Sponsoren müssen mit unseren Regeln einverstanden sein.
Diese Regeln gelten mit der Bestätigung eines Sponsors auf der Website steinprojekt.ch als akzeptiert. Auch wer ein Projekt initiert akzeptiert diese Regeln.